Dazu gibt es eine ganz klare, in keiner Hinsicht zu relativierende Aussage von A. – jener Person, welche die Gefahr, die abstrakt von einem solchen Stahlseil immer ausgeht und welche die konkrete Gefahr, die durch das Seil an jener Örtlichkeit und in jenem Moment herrschen würde, am besten beurteilen konnte. Es ging zwar von A. und B. vergessen, dass allfällige Skifahrer, die sich noch im Zwischenbereich aufhielten, von dort wegzuweisen waren. Dennoch konnte der Tunnelsperrbefehl für solche die von der Seilgefahr wussten, nur dahin verstanden werden, dass sich ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Schneesportler auf dem Verbindungsweg aufhalten durften.