ee. Seine erste Aussage, das straffe Zugseil habe 3 m über dem offenen Pistendurchgang gehangen, als BC. darunter hindurch gegangen sei, korrigierend sagte B. später aus: "Irrtum vorbehalten ist BC. vor dem Ereignis unter dem Seil durchgegangen, wobei er sich noch bücken musste. Er musste das Seil also gesehen haben". Unklar ist, auf welchen Zeitpunkt sich die Aussage bezieht. Im einen wie im andern Fall ist der Irrtum in der Aussage B.s durch das übrige Beweisergebnis manifest. Bei der 1. Situation ging das Seil nach übereinstimmender Darstellung von D. und BC. hoch (mannshoch, 3 Meter) über BC.