Typisch für eine vom konkreten Bewusstsein losgelöste und daher verbotene Vorwurfhaltung ist auch der Erschrecken ausdrückende Situationskommentar von D. – "ist der Mann dort unten nicht bei Trost, spinnt der" – als er aus dem unteren Ausgang des Tunnels "Grosses Loch" fahrend das Windenseil und 3 m unter diesem stehend BC. erblickte. Damit hat man zwar die "empörte Reaktion bei anderen Leuten" als Kriterium für die Annahme eines groben Selbstverschuldens - indessen war die verständliche Impulsreaktion D.s fehl am Platz, denn sein Gefahrenbewusstsein war ein ganz anderes, als jenes von BC.. D. wurde der Zutritt zum Verbindungsweg von B. und H. verweigert (physisches Fernhalten vor der