Seite 42 — 78 (Gefahren)Umstände – ausdrücklich oder stillschweigend geboten, solches zu unterlassen. Der Verbindungsweg war nicht "gesperrt", in dem Sinne, dass er für BC. eine Verbotszone gewesen wäre. f. Ein überaus krasses Fehlverhalten des Klägers will die Vorinstanz daraus ableiten, dass BC. im Wissen um die Gefährlichkeit von Windenseilen trotzdem "auf das Seil zugegangen" sei. Das sei völlig unverständlich. Dabei werden 2 Sachen übersehen: