vorgenannten reduzierten Sinne verstanden, ansonsten er BC. sofort hätte wegweisen müssen und wenig nachvollziehbar war, dass er selbst einige Meter vor dem Tunnelausgang im offenen Bereich stand. Der Verbindungsweg war für BC. nicht gesperrt, und eine Seil- oder andere Gefahr war in jenem Moment nicht erkennbar. Es war ihm – zum Zeitpunkt als er sich in Bewegung nach oben setzte – weder durch allgemeine Dienstsanweisung, noch durch besonderen situationsbezogenen Befehl, noch durch ihm sonst wie erkennbare äussere