e. Der beklagtische Vorhalt, vorliegend sei ein sicherer Ort verlassen worden, obwohl sowohl Sperrung als auch Gefahr offensichtlich bekannt gewesen seien, zielt auch im Aspekt der "Sperrung" ins Leere. Nachdem ihm gegenüber bis dar der Einsatz des Windenseils nicht kommuniziert worden war, ist es BC. nicht zu verübeln, dass er die Funkantwort von B. (es werden keine Skifahrer mehr von oben durchgelassen; alles ist gesperrt) bloss dahingehend verstand, dass für die Schneesportler der Tunnel gesperrt war, womit sie nicht in den Bereich des Verbindungsweges gelangen konnten. Falls er in seiner Meldung tatsächlich wörtlich erwähnt hat, "alles ist gesperrt", hatte auch B. die Meldung im