seinem Tun auch nicht ein Verstoss gegen ein vernunftgegebenes Unterlassungsgebot vorgehalten werden. d. Als er sich von seinem Ausgangsstandort nach oben in Bewegung setzte, ist der Kläger nicht bewusst unter dem straffen Seil durchgegangen, denn er hat in diesem Moment und noch einige Meter mehr, das Seil nicht bemerkt. Er stand, als er das Seil erstmals 2-3 m plötzlich über sich erblickte. Das Seil hat sich also vielmehr von ihm zunächst unbemerkt in der Höhe auf ihn zu bewegt.