Seite 40 — 78 Pistenmaschine geschehe. Dieser Ablauf werde vom Zeugen B. bestätigt. So habe der Kläger seinen sicheren Platz verlassen, sei weiter bergwärts dem Zaun der Verbindungspiste entlang gelaufen und unter dem straffen Zugseil hindurchgegangen. Das weisse Absperrvlies sei vom oberen Eingang in den Tunnel "Vereina" über eine Distanz von rund 20 m gespannt gewesen. Dies bedeute, dass sich der Kläger, bevor er vom Seil erfasst worden sei, unmöglich in der Mitte des Verbindungsweges aufgehalten haben könne.