Die Einschätzung über das Verlassen "eines sicheren Standorts" dürfte ihren Grund in einer von B. am Unfalltag gegenüber der Polizei gemachten Aussage haben, welche in der Folge von der Strafuntersuchungsbehörde und dem Zivilgericht erster Instanz unkritisch übernommen wurde. B. sagte aus, nachdem er den Tunnelsperrbefehl weitergegeben habe, sei er am Tunnelausgang gestanden und habe zugeschaut wie sich das Stahl-Zugseil der Maschine bewegt habe. Zu jenem Zeitpunkt sei BC. am oberen Ende des Tunnels "Vereina" und ausser Gefahr gewesen (act. 02.V.I.3.).