Die Funkzentrale hatte sodann nicht die Aufgabe, Leute auf Nebengeländen und schon gar nicht Teams an bestimmten Orten speziell zu informieren. Die Funkmeldung, mit dem von E. geschilderten Inhalt, wurde denn auch von keinem der befragten Leute sicher gehört (D., act. 02.V.I.3.6/3.18; B., act. 02.V.I.3.7/3.19; BC., act. 02.V.I.3.9/3.17; C., act. 02.V.I.3.16; F. act. 02.V.I.3.11) und den gesamten Zeugenaussagen ist nicht zu entnehmen, dass A. über Funk 2 Meldungen veranlasst hat, die als Warnmeldung an die ZS-Leute im Bereich der Tunnels in Frage kommen. E. will mehr gehört haben, als A. gemeldet hat.