b. Das Bezirksgericht ist wertend zum Schluss gelangt, BC. hätte die vom Seil ausgehende Gefahr selbst dann erkennen müssen, wenn er von der maschinellen Pistenpräparation und dem Einsatz des Windenseils nicht gewusst hätte. Denn er habe selber beobachtet, wie das Seil die Zaunpfosten bis an den Boden gedrückt habe und es sehr stark gespannt gewesen sei. Unter diesen Umständen habe er gleichzeitig erkennen müssen, dass das Seil einzig vom Pistenfahrzeug von A. stammen konnte, zumal er kurz zuvor gesehen habe, wie dieses die Damenpiste hinuntergefahren sei.