Gemäss der 2. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 20. Oktober 2005 (S. 4 unten) soll BC. auf seine Funkanfrage an B. von diesem zur Antwort erhalten haben, dass die Maschine am Seil die Piste präparieren werde und alles gesperrt sei. Das ist eine aktenwidrige Sachverhaltsfeststellung. Wahr ist, dass B. weder von der Polizei noch vom Untersuchungsrichter dazu befragt wurde oder von sich aus eine Aussage dazu machte (act. 02.V.I.3.7/3.19) und BC. dazu aussagte "…sagte mir der Mann von Gamma 6 [B.], dass sie keine Skifahrer und anderen Verkehr durchlassen, es werde alles gesperrt" und "…dass keine Ski- und Snowboardfahrer von oben mehr durchgelassen werden.