Seite 33 — 78 Damit wird unterstellt, dass 1. Die Präparierung der Rennpiste immer und überall am Seil erfolge und der Kläger 2. gewusst habe, dass die Pistenpräparierung durch A. in jenem Moment am Seil erfolgen würde. Beides ist unhaltbar. Zutreffend ist vielmehr, dass er bis zum Zeitpunkt des Blicks über das niedergedrückte Vlies, und damit Sekunden bevor er vom Seil erfasst wurde, nicht wusste und er auch nicht hätte wissen müssen, dass das Windenseil einer Pistenmaschine im Spiel war.