Die Linie als wichtiges Merkmal verbindlicher Kommunikation (Befehle) war also nicht klar festgelegt. Sie fehlte nicht nur im konkreten Fall, sondern war systematisch undefiniert. Das Kommunikations- und Informationskonzept zwischen den Zivilschutz und den anderen Gruppen und unter den Zivilschutzangehörigen war entweder in seiner Anlage untauglich oder hat im konkreten Anwendungsfall versagt; welches von beidem zutrifft, ist aus der Optik des Geschädigten nicht von Interesse.