Es ist ganz einfach: Die Vorsicht hat es erfordert, sonst hätte es A. nicht getan – umso mehr als er unter dem Druck einer zeitgerechten, die Gunst der gebesserten Wetterlage nutzenden Pistenpräparierung stand. Zwischen A. und B. bestand ein Kommunikations- beziehungsweise Verständigungsproblem. Es gab offensichtlich keine Vorgaben der Rennleitung wie die konkreten Warnmeldungen und Befehle an die Empfänger im Zusammenhang mit der Seilpräparierung zu lauten hatten. Das blieb dem zur Meldung Verpflichteten überlassen. Welchem Kreis die Warnmeldungen und auf welche Weise weiter zu verbreiten waren, dafür gab es ebenfalls keine Vorgaben. B. wusste nicht genau, was die Instruktionen und der