Zum anderen war es nicht die Aufgabe der Funkzentrale solch konkrete Warnungen und Befehle an einzelne Teams des Zivilschutzes auszugeben. Das Beweisergebnis (Zeugenaussagen C. und insbesondere G.) legt vielmehr nahe, dass das Warndispositiv – stets mit Blick auf die Seilwindengefahr in Nebengeländen – entscheidend darauf beruhte, dass der