cc. In der Strafuntersuchung wurde C. die Frage gestellt, ob er persönlich über Funk mitgehört habe, dass der Pistenmaschinenfahrer (A.) oder die Funkzentrale die Zivilschützer bei den Tunnels "Vereina" und "Grosses Loch" angewiesen haben in die Tunnels zu gehen und diese zu sperren, da jetzt die Piste präpariert werde. Das ist eine falsche Frage. Der Pistenmaschinenfahrer konnte zum einen nach dem Funkplan die Zivilschützer bei den Tunnels "Vereina" und "Grosses Loch" nicht direkt anfunken. Zum anderen war es nicht die Aufgabe der Funkzentrale solch konkrete Warnungen und Befehle an einzelne Teams des Zivilschutzes auszugeben.