– vom Seil vollkommen überrascht worden, wenn A. sie nicht vorher persönlich an Ort und Stelle instruiert hätte. Allein dies legt, entgegen der Beklagten und der Vorinstanz, zwingend nahe, dass das Informationskonzept nicht auf einer singulären, auf allen Funkkanälen verbreiteten Meldung der Funkzentrale über die Pistensperrung gebaut haben konnte – und dies unabhängig davon, ob in besagter Funkmeldung bereits von Seilpräparierung die Rede war oder nicht.