Entgegen der Einschätzung der Vorinstanz ist bereits aus diesem Grund wenig nachvollziehbar, dass vorgesehen gewesen sein soll, dass die über die Funkzentrale verbreitete Meldung von 11 Uhr die einzige und entscheidende Warnmeldung vor dem Seil bleibe. B., D. und BC. hatten sie nicht sicher gehört oder schenkten ihr nachvollziehbar keine Beachtung, weil sie (nur) die Rennpiste als solche betraf. B. und alle im Bereich des unteren Ausgangs des Tunnels "Grosses Loch" wären jedenfalls – wie BC. – vom Seil vollkommen überrascht worden, wenn A. sie nicht vorher persönlich an Ort und Stelle instruiert hätte.