Um diese Aufgabe wirksam und gefahrenadäquat zu erfüllen, musste er in jedem einzelnen Fall der konkreten Verwirklichung der Gefahr zum voraus wissen, dass, wo und wann sie auftrat. Ausgangspunkt dieses Wissens konnten nur Informationen sein, die von den für das Pistenfahrzeug Verantwortlichen als unmittelbare Gefahrenverursacher stammten. Dass die Quelle dergestalt sein musste, dass die Angehörigen des Zivilschutzes dabei ebenso vor der Gefahr geschützt waren wie alle anderen, ist selbstverständlich. Diese Informationsqualität musste auch dann gewährleistet bleiben, wenn Mittler (WM-Organisation: Funkzentrale, Rennleitung) auftraten.