Auch wenn sie selbst sich nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich befunden haben sollten, war dies objektiv ein auf das mangelhafte Instruktions- und Kommunikationskonzept zurückzuführender Fehler. Entsprechendes Bewusstsein über die Gefährlichkeit und Kenntnis der konkreten Gefahrausübung durch das Stahlseil hätten sie dazu bewegen können, den Sperrbefehl als absolut für jedermann geltend zu nehmen und nur dies wäre der konkreten Gefahrensituation auf dem Verbindungsweg vom Tunnelausgang abwärts angemessen gewesen.