Kollegen aufgehalten werden. Aus den Aussagen B.s geht nirgends hervor, dass er gegenüber den Kollegen am oberen Eingang des zu sperrenden Tunnels das Windenseil erwähnt hat. Das Beweisverfahren ist insoweit schlüssig, als – neben dem Verunfallten – auch die ZS-Leute am oberen Eingang des Tunnels "Grosses Loch" nicht gewusst haben, aus welchem Grund der Tunnel gesperrt war, nämlich weil der Raum über dem Tunnel und ab seinem Ausgang abwärts vom Stahlwindenseil bestrichen wurde. Auch wenn sie selbst sich nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich befunden haben sollten, war dies objektiv ein auf das mangelhafte Instruktions- und Kommunikationskonzept zurückzuführender Fehler.