cc. Der namentlich unbekannte Zivildienstleistende, welcher D. am oberen Eingang des Tunnels "Grosses Loch" ablöste, verstiess gegen den über Funk erhaltenen Befehl von B., niemanden beziehungsweise keine Skifahrer mehr durch den Tunnel zu lassen. Keiner der Beteiligten wird sich ernsthaft darauf berufen können, die ZS-Leute und die X.-Pistenfunktionäre seien keine "Skifahrer" und es habe der Tunnelsperrbefehl für sie nicht gegolten. Zumindest auf der Seite des Zivilschutzes dürfte der lasche Umgang mit den Sicherheitsbestimmungen darauf zurück zu führen sein, dass diesen Leuten vorgängig eben keine plastische