den Dienst versah, zugegen. Der Befehl galt gleichsam für B. und H. sowie den später von oben hinzu tretenden D.. Zumindest B. und D. konnten den Unfall, beim Ausgang des Tunnels "Grosses Loch" stehend und die ganze Situation überschauend, live mitverfolgen, woraus zu schliessen ist, dass sie allesamt dem direkten Befehl von A. zuwiderhandelten. Im Tunnel drin hätten sie den Unfall nicht mitverfolgen können.