Es durfte sich niemand im Freien aufhalten. Entgegen der Meinung von B. genügte nicht, wenn sie sich "beim Ausgang des Tunnels" aufhielten, wobei sich B. tatsächlich einige Meter vor der Tunnelöffnung im Anschluss an eine kleine Senke aufgehalten haben muss (vgl. Fotoblatt, Aufnahme 6 und die darauf ersichtlichen ZS-Leute), hätte er doch sonst wegen der Topographie (Senke, S- förmiger Streckenverlauf; act. 02.V.I.3.2, Fotoblatt, Aufnahmen 3 und 6) den Unfall gar nicht mitverfolgen können. Als A. B. mündlich an Ort und Stelle den Befehl gab, den Tunnel zu sperren und sich selbst in den Tunnel zu begeben, war der Zivilschutzmann H., der mit B. beim unteren Ausgang des Tunnels "Grosses Loch"