Seite 27 — 78 Aufnahmen 3 und 6). Damit ist – unbesehen davon, ob nun A.s Maschine beim unteren Tunnelausgang ankommend, das Seil lose am Boden zog oder es bereits in der Luft gewesen sein sollte – erwiesen, dass teilweise über dem Tunnel "Grosses Loch" und sicher ab dem unteren Ausgang dieses Tunnels abwärts Gefahrenzone bestand. Nach der objektiv zutreffenden, das heisst gefahrenadäquaten Meinung von A. hatten sich alle Leute die sich beim unteren Ausgang des Tunnels "Grosses Loch" aufhielten, daher in diesen Tunnel hinein zu begeben. Es durfte sich niemand im Freien aufhalten.