bewusst, wenn er ungenügende Kommunikation konstatierte und verlangte, der Zivilschutz müsse künftig "wissen um was es geht". Der Zivilschutz wusste nicht, worum es ging. Die Zivilschutzangehörigen waren über die spezifischen Seilgefahren und die adäquaten Verhaltensregeln nicht hinreichend aufgeklärt.