Das ist der "Stand der Technik", der für den Professional A. selbstverständlich war, den man aber den ZS-Leuten als Anfängern weder im Allgemeinen noch bezogen auf ihren konkreten Einsatzort hinreichend vor Augen geführt hat. Dass der Geschädigte ein einziges Mal – auf dem Sessellift von Ferne und bei Dunkelheit – ein Pistenfahrzeug mit Seil gesehen hatte, war Zufall. Gemessen an der organisationsseits bekannten Betriebsgefahr, welche für die ZS-Leute eine bislang nicht erlebte Sondergefahr darstellen musste, ist die tatsächlich erfolgte "Instruktion" als unangemessene Alibiübung zu bezeichnen. Dessen war sich auch der ZS-Gruppenleiter C., ohne den Unfall selbst beobachtet zu haben, sofort