ee. Die Zivilschutzleute erhielten für ihren aktuellen Einsatzort jeweils schriftlich eine Art Agenda und Aufgabenbeschrieb. In jenem für den Tunnel 4 "Vereina", den man BC. abgegeben hatte, steht weder ein allgemeiner Hinweis auf die Seilarbeit von Pistenmaschinen noch eine diesbezüglich spezielle Instruktion für den Einsatz des Seils an diesem Ort (act. 02.V.I.3.3). Er enthält keinerlei Hinweis darauf, dass der Zwischenbereich der Tunnels mit dem Windenseil von Pistenmaschinen bestrichen werden kann und was dies für ihre Dienstleistungsaufgabe gegenüber dem Publikum, geschweige denn für ihre eigene Sicherheit bedeutete.