sein Arbeitsplatz lag beim Tunnel "Grosses Loch" und dort fuhr A. von rechts oben kommend bereits mit eingehängtem Seil vorbei. Ausserdem scheint es üblich gewesen zu sein, dass die ZS-Leute am oberen Eingang des Tunnels "Grosses Loch" nach ihrer Ablösung durch den Tunnel fuhren, um sich ins Verpflegungszentrum zu begeben. Dannzumal befanden sie sich bereits im potentiellen Gefahrenbereich des Stahlseils. Auch beim Kläger und dessen Gruppe am unteren Tunnel "Vereina" fand keine solche gefahren- und ortsspezifische Instruktion statt.