bb. Die "Instruktionen" an den Kläger erschöpften sich darin, dass es gefährlich/lebensgefährlich sei, in ein Pistenfahrzeug und in ein gespanntes Windenseil an einer Pistenmaschine hinein zu fahren. Das ist unbedarft. Man muss einem Fahrradfahrer auch nicht sagen, es sei gefährlich/lebensgefährlich aktiv in einen Lastwagen oder in ein Abschleppseil an diesem hinein zu fahren. Dazu braucht es keine spezielle Weisung oder Aufklärung, nur ein wenig gesunden Menschenverstand.