Seite 23 — 78 falle (Stark, a.a.O., S. 172 ff., insbeso. S. 180), kommt dies vorliegend nicht zum Tragen, da die Besonderheit der Betriebsgefahr respektive ihre Erhöhung vom Geschädigten im entscheidenden Moment (schuldlos) nicht erkannt worden ist (ebenso Stark, a.a.O., S. 180 f.). Die diesbezügliche allgemeine Risikounterweisung der Amateur-Helfer während der WM war marginal; die meisten der vorgenannten Phänomene kamen gar nicht zur Sprache (vgl. dazu hinten Erwägung 5.4.a.) und BC.