m2. Dieser ganze Bereich fällt nun – vergleichbar der Situation in der ein Fahrzeug von einem Zugfahrzeug mittels Stange oder Seil abgeschleppt wird – ebenso unter den maschinentechnischen Betrieb des Pistenfahrzeugs wie das Fahrzeug (Zugfahrzeug) selbst, denn Ursprung der Sondergefahr des sich bewegenden Stahlseils ist immer noch das sich durch motorische Kräfte bewegende Fahrzeug. Wie gesagt, handelt es sich nicht bloss um eine gefährdete Fläche, sondern um einen sich dynamisch verändernden Gefahrenraum. Die ganze Zone zwischen dem Verankerungspunkt und dem sich bewegenden Stahlseil wird zu einer ausgesprochenen Gefahrenzone.