aa. Die Betriebsgefahr eines mit dem Pistenfahrzeug in Gewicht vergleichbaren Lasters, der sich voraussehbarer- und normalerweise auf einer ihm vorbehaltenen Strasse/Fahrbahn bewegt, ist erfahrungsgemäss hoch. Das ist der Grund, warum wir im Strassenverkehr eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung haben. Nimmt man die vorgenannte Gefahr als einen Normalfall der Fahrzeuggefahr, der den Menschen im Alltag des Strassenverkehrs üblicherweise vertraut sein dürfte, ist die abstrakte Betriebsgefahr einer Schneepistenmaschine im Vergleich dazu insofern erhöht, als das Pistenfahrzeug nicht an eine Fahrbahn gebunden ist.