Je weniger bestimmt ich eine eingetretene Entwicklung voraussehen konnte und je weniger ihr Verlauf in meiner Macht lag, desto weniger bin ich dafür verantwortlich (Emil W. Stark, Entlastungsgründe im Haftpflichtrecht, Diss. Zürich 1946, S. 181) – je grösser die Voraussehbarkeit der eingetretenen Entwicklung für eine Person war und je mehr Einflussmöglichkeit ihr zur Steuerung gegeben war, desto ausgeprägter ist der Tadel, der ihr aus mangelndem Voraussehen und unterlassener Beeinflussung erwächst.