5.1 Antizipierung eines Geschehensablaufs und Einflussnahme darauf einerseits sowie das aus ihrer Absenz im Sinne einer rechtlichen Wertung abzuleitende Einstehenmüssen für Fehler andererseits verlaufen parallel. Der Verschuldens- oder Selbstverschuldensgrad (ohne – leicht – mittel – grob – ausschliesslich) beschreibt das Niveau auf dem sich diese Parallelität abspielt, den Unterschied zwischen dem Normalverhalten und der Abweichung dazu. Je weniger bestimmt ich eine eingetretene Entwicklung voraussehen konnte und je weniger ihr Verlauf in meiner Macht lag, desto weniger bin ich dafür verantwortlich (Emil W. Stark, Entlastungsgründe im Haftpflichtrecht, Diss.