Abgesehen davon, dass die Lösung im vorgenannten Beispiel des Polizisten nicht restlos überzeugt, spricht gegen die Entlassung der Zivilschutzleute aus dem Verantwortungsbereich der Fahrzeughalterin die Überlegung, dass sich aus tatsächlich ergriffenen Vorsichtsmassnahmen Rückschlüsse darauf ziehen lassen, was als Mitwirkungshandlung anzusehen ist. Die Tatsache, dass der Fahrzeugführer (irgend) eine Person beizieht, deren Aufgabe lediglich darin besteht, einen bestimmten Raum freizuhalten, genügt. Der Fahrer eines Lastwagens, der rückwärts aus einer unübersichtlichen Einfahrt auf die Strasse fährt, muss unter Umständen eine Hilfsperson beiziehen, die den Verkehr auf der Strasse aufhält,