bb. Der Zivilschutz dürfte, wie die Voluntaris, auf jeden Fall Hilfsperson der WM-Organisation sein. Weder behauptet noch zum Beweis gestellt oder sonst wie aktenkundig ist, ob die Fahrzeughalterin X. als Betreiberin der Pisten im Skigebiet von Corviglia auch als Organisatorin der WM auftrat. Bejahendenfalls könnte sie allenfalls (auch) aus einem anderen Rechtsgrund denn als SVG-Fahrzeughalterin für das Verhalten dieser im Gesamtanlass mithelfenden Personen (Zivilschutz, Rennleitung, Funkzentrale) haften.