D.1. Gegen das am 05. Mai 2009 mitgeteilte Urteil liess BC. am 06. Mai 2009 durch seinen Rechtsvertreter die Berufung an das Kantonsgericht erklären, mit folgenden Rechtsbegehren: "1. Die Ziffern 1-3 des Urteilsdispositivs seien aufzuheben. 2. Die volle oder teilweise Haftung der Beklagten für die Folgen des Unfalles vom 6. Februar 2003 sei zu bejahen und die Angelegenheit sei an die Vorinstanz zur Fortsetzung des Verfahrens zurückzuweisen. 3. Falls Ziff.