Seite 5 — 78 "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger Fr. 110'000.— zu bezahlen, zuzüglich 5 % Verzugszins ab dem 01.01.2007 und abzüglich einer allfälligen, von der Militärversicherung ausgerichteten lntegritätsschadensrente. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten." C.1. Nach durchgeführter Sühnverhandlung vom 24. August 2007 bezog der Kläger am 02. November 2007 den Leitschein. Er setzte das Klageverfahren mittels Prozesseingabe am 22. November 2007 mit gleichlautenden Rechtsbegehren gemäss Leitschein an das Bezirksgericht Maloja fort.