Handgelenkbruch rechts und erneutem minimal verschobenem Bruch des rechten Unterschenkels. Gemäss einem vom Verletzten eingelegten klinischen Gutachten sind auch die gesundheitlichen Störungen ab dem 26. November 2003 überwiegend wahrscheinlich auf das Unfallereignis vom 06. Februar 2003 im Sinne einer Alleinursache zurückzuführen. Der erste Unfall und die nachfolgende operative Versorgung hätten Konsequenzen nach sich gezogen, welche die wahrscheinlich an sich harmlosen Unfälle vom August und November 2003 zu schwerwiegenden Ereignissen machen liessen.