Anschliessend fuhr er mit seinem Pistenfahrzeug zum unteren Ausgang des Tunnels "Grosses Loch", hielt an, stieg aus und begab sich zu den dort Dienst leistenden beiden Zivilschützern. Er erteilte B. die Weisung, den Tunnel "Grosses Loch" für ca. eine halbe Stunde für jeglichen Personenverkehr zu sperren. Er werde die Rennpiste mit der Maschine und dem vorgespannten Seil präparieren. Die dort arbeitenden Personen müssten sich in den Tunnel begeben. BC. sagte er nichts. B. gab die Weisung zur unverzüglichen Sperrung des Tunnels per Funk an die Zivilschutzleute am oberen Eingang des Tunnels "Grosses Loch" weiter. An BC. setzte B. keine Meldung ab.