Die Tunnelein- und - ausgänge sowie das dazwischen liegende, freie Verbindungsstück wurden durch Angehörige des Zivilschutzes bewirtschaftet, beaufsichtigt und kontrolliert. Ihre Aufgabe war, den Verbindungsweg zwischen den beiden Tunnels zu sichern, den Durchgangsverkehr zu regeln, erforderlichenfalls die Durchfahrt zu sperren, Bodenwellen vor und in den Tunnels auszugleichen, den Passanten bei der Durchfahrt zu helfen, bei Bedarf das Absperrgitter zu entfernen, um Pistenfahrzeugen Durchlass zu gewähren und dergleichen. Sie kommunizierten per Funk, mittels Zurufen oder Zeichen.