{"Signatur": "GR_KG_007", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2009-11-10", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_007_ZK2-2009-31_2009-11-10.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZK2_2009_31_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976ddbfe3833886ff4fbad01ac867198da07e5c23493f82533ce9396eb4f60c57bcedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976ddbfe3833886ff4fbad01ac867198da07e5c23493f82533ce9396eb4f60c57bcedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZK2_2009_31", "Checksum": "73d75a8bacd946fcc9c716d51816f464"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZK2 2009 31"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Zivilkammer 10.11.2009 ZK2 2009 31"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera civile II 10.11.2009 ZK2 2009 31"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. 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Februar 2003\nklarte es gegen Mittag auf. Der für die Präparation der Pisten zuständige\nPistenchef der X., A., nützte diese Gelegenheit, um mit seinen Leuten die\nDamenabfahrtspiste maschinell zu präparieren. Dies sollte im Bereich der Tunnels\n\"Grosses Loch\" und \"Vereina\" sowie unterhalb derselben mit Hilfe des Seils\ngeschehen. Dabei wird ein Stahlzugseil aus einer Trommelseilwinde, die sich in\neinem frei schwenkbaren Arm über der Kabine des Pistenfahrzeugs befindet,\njeweils an einer weiter oben im Gelände eigens dafür angebrachten Verankerung\neingehängt. Die Pistenmaschine manövriert dann an diesem ausgezogenen\nStahlseil \"hängend\". A. fuhr mit dem Pistenfahrzeug Prinoth Everest P (je nach\nAusstattung: Gesamtgewicht bis 12 t, Motor 430 PS, 6 m breit, 9 m lang) von der\nBergstation Corviglia zur \"Alp Giop\", hängte das Windenseil an der\nSeilverankerung oberhalb vom \"Weissen Band\" ein und setzte eine Funkmeldung\nan die Zentrale der Rennleitung ab, in der er mitteilte, dass die ganze\nDamenrennstrecke ab 12.00 Uhr gesperrt sei. Anschliessend fuhr er mit seinem\nPistenfahrzeug zum unteren Ausgang des Tunnels \"Grosses Loch\", hielt an, stieg\naus und begab sich zu den dort Dienst leistenden beiden Zivilschützern. Er erteilte\nB. die Weisung, den Tunnel \"Grosses Loch\" für ca. eine halbe Stunde für jeglichen\nPersonenverkehr zu sperren. Er werde die Rennpiste mit der Maschine und dem\nvorgespannten Seil präparieren. Die dort arbeitenden Personen müssten sich in\nden Tunnel begeben. BC. sagte er nichts. B. gab die Weisung zur unverzüglichen\nSperrung des Tunnels per Funk an die Zivilschutzleute am oberen Eingang des\nTunnels \"Grosses Loch\" weiter. An BC. setzte B. keine Meldung ab. BC. war zu\ndiesem Zeitpunkt auf dem offenen Verbindungsweg, beim oberen Eingang zum\nTunnel \"Vereina\" mit der Präparierung des Weges beschäftigt. Nachdem er\nbemerkt hatte, dass etwas vor sich ging, begab er sich auf dem Verbindungsweg\nhoch Richtung Tunnel \"Grosses Loch\" und fragte bei B. über Funk nach, was\nanstehe. Dieser antwortete ihm, dass man keine Skifahrer und Snowboardfahrer\nmehr durchlasse, es werde alles gesperrt.\n\nb. Inzwischen hatte sich A. mit seiner Pistenmaschine, nun am Seil, auf der\ngesperrten Damenpiste entlang abwärts Richtung Salastrains auf den Weg\ngemacht. Das Seil begann sich über dem Tunnel \"Grosses Loch\"\nbeziehungsweise über dem Verbindungsweg zwischen den beiden Tunnels zu\nspannen. BC., der die Fahrt des Pistenfahrzeuges wegen des Vlieses, das die\nSicht auf die Rennpiste verhinderte, nicht weiter verfolgen konnte, stand in einem\nBereich von ca. 23 m (ein Drittel des Verbindungsweges) bis 35 m (Mitte des\nVerbindungsweges) vom Tunneleingang \"Vereina\" entfernt, als er plötzlich\n\nSeite 3 — 78\nbemerkte, wie ein Seil, zunächst etwa mannshoch bis 3 Meter über ihm, allmählich\nvon Zaunpfosten zu Zaunpfosten hinweg abwärts Richtung Tunnel \"Vereina\"\nwanderte. Versuche der beiden Zivilschutzleute B. und D., ihn durch Zurufe und\nFunk vor dem Windenseil zu warnen, wurden von BC. nicht gehört. Vor dem\nTunnel \"Vereina\", nahe seiner anfänglichen Ausgangsposition, verfing sich das\nWindenseil dann in die talseitigen Absperrpfosten und drückte diese samt Netzen\nund Vlies bis an den Boden. BC. wandte sich talwärts etwas auf die Stelle zu,\nwobei sich das Seil nun auf der Seite zu seiner Rechten befand. Da das\ngespannte Windenseil das weisse Sichtbehinderungsvlies und die dahinter\nbefindliche Absperrung auf den Boden drückte, vermochte BC. nun den\nFahrverlauf der Pistenmaschine erheblich weiter unten in steilem Gelände zu\nerkennen. Das Windenseil hatte sich an einem Pfosten der Abschrankung\nverfangen, drückte diesen nieder, schnellte dann unvermittelt bergwärts auf BC.\nzu, erfasste diesen und schleifte ihn mit. Ein Bein konnte BC. befreien, während\ndas andere unter dem Seil blieb. Danach spannte sich das Windenseil erneut und\nBC. rechtes Bein wurde bei der talseitigen Abzäunung zwischen Seil und Boden\neingeklemmt.\n\n4.a. BC. erlitt bei diesem Unfall eine drittgradig offene, verschmutzte,\ntrümmerartige Unterschenkelfraktur rechts mit Muskelverletzung und war vom 06.\nFebruar bis 04. März 2003 hospitalisiert beziehungsweise in Rehabilitation.\nKomplikationen im Wundheilungsverlauf hatten weitere Aufenthalte mit\nmedizinischen Eingriffen in der Klinik Gut in St. Moritz, im Universitätsspital Zürich\nund im Kantonsspital Chur zur Folge. Am 05. August 2003 stürzte BC. beim\nnormalen Gehen; die Folge war eine dislozierte Tibaschaft-Refraktur des alten\nBruchs, was eine neuerliche Operation nötig machte. Am 26. November 2003 erlitt\nBC. schliesslich einen weiteren Unfall (Sturz mit dem Fahrrad) mit kompliziertem\nHandgelenkbruch rechts und erneutem minimal verschobenem Bruch des rechten\nUnterschenkels. Gemäss einem vom Verletzten eingelegten klinischen Gutachten\nsind auch die gesundheitlichen Störungen ab dem 26. November 2003\nüberwiegend wahrscheinlich auf das Unfallereignis vom 06. Februar 2003 im\nSinne einer Alleinursache zurückzuführen. Der erste Unfall und die nachfolgende\noperative Versorgung hätten Konsequenzen nach sich gezogen, welche die\nwahrscheinlich an sich harmlosen Unfälle vom August und November 2003 zu\nschwerwiegenden Ereignissen machen liessen.\n\nb. Die unfallbedingten Arbeitsunfähigkeiten BC. vom 06. Februar 2003\n(Unfalltag) bis 10. April 2005 schwankten zwischen 100 % und 50 %,\nanschliessend bewegten sie sich im Rahmen von 10 % bis 20 %. BC., geb. 1964,\n\n"}