1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.-- und einer Schreibgebühr von Fr. 224.--, insgesamt somit Fr. 4'224.--, gehen zu Lasten der Berufungsklägerin, welche den Berufungsbeklagten ausserdem mit Fr. 2'000.-- inklusive MwSt. aussergerichtlich zu entschädigen hat.