Seite 11 — 13 /Schlechterfüllung vereinbarten Konventionalstrafe bedeutet dies, dass vor Fälligkeit der Leistung des Verkäufers Letzterem keine Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann, und er somit die Konventionalstrafe bei Verletzung der Vertragspflicht durch den Käufer in jedem Fall geltend machen kann. Nach Fälligkeit der Leistung des Verkäufers kann der Käufer seine Leistung hingegen zurückbehalten, muss aber die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben. Die Leistung oder Leistungsbereitschaft des Gläubigers werden vermutet, solange der belangte Schuldner die Einrede nicht erhebt (Marius Schraner, Zürcher