12 GBV) und ist unwiderruflich. Somit liegt es im immanenten Interesse des Verkäufers, dass die Kaufpreiszahlung zum Zeitpunkt der Anmeldung im Grundbuch (beispielsweise durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank) sichergestellt ist. Dieses Zahlungsversprechen kann die Zahlung vom Nachweis der Grundbuchanmeldung