c) Wie bereits erwähnt, setzt die Verpflichtung zur Leistung einer Konventionalstrafe bei synallagmatischen Verträgen nicht nur voraus, dass der Schuldner nicht oder nicht richtig erfüllt hat. Voraussetzung ist auch, dass der Gläubiger der Strafverpflichtung seine eigenen Vertragspflichten aus dem Hauptvertrag erfüllt hat.