Im Zwischenergebnis kann somit festgehalten werden, dass bei richtiger Vertragserfüllung des Verkäufers die mitverpfändete Parzelle Nr. G. aus der Pfandhaft hätte entlassen werden, die Grundpfandverschreibung von Fr. 250'000.- - hätte abgelöst und im Grundbuch gelöscht, und der Vertrag zum grundbuchlichen Vollzug hätte angemeldet werden müssen, und zwar alles bis spätestens am 31. Januar 2007.