Dies ergibt sich einerseits aus Ziff. 1 der „weiteren obligatorischen Vertragsbestimmungen“ (S.4 des Kaufvertrages vom 23. November 2006), wonach der Besitzesantritt auf den 31. Januar 2007 erfolgt. Andererseits kann S. 2 des Vertrages entnommen werden, dass der Tag der Vertragserfüllung der 31. Januar 2007 sei.